Sie möchten Kunde bei uns werden
Sie sind herzlich bei uns willkommen. Armut kann jeden treffen und wir helfen Ihnen gern.
Die Lebensmittel, die wir verteilen, sind frisch und wertvoll. Jede Woche ist etwas anderes dabei - immer aber Obst, Gemüse und Brot für eine gesunde Ernährung.
Unser Angebot richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen, die Bürgergeld beziehen, auf Sozialhilfe oder Sozialgeld angewiesen sind beziehungsweise mit einer kleinen Rente oder geringer Entlohnung zurechtkommen müssen.
Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie eine Berechtigungskarte der Tafel Potsdam bekommen, mit der Sie in einer unserer Ausgabestellen Lebensmittel abholen können.
1. Geringes Einkommen
Die Einkommensgrenzen richten sich nach der Größe des Haushalts:
Alleinlebend ohne Kinder: 1.186 €
Alleinerziehend mit 1 Kind unter 14 Jahren: 1.542 €
Alleinerziehend mit 1 Kind zwischen 14 und 18 Jahren: 1.779 €
Alleinerziehend mit 2 Kindern unter 14 Jahren: 1.897 €
Alleinerziehend mit 2 Kindern (1 Kind unter 14 Jahren, 1 Kind 14 bis 18 Jahre): 2.135 €
Alleinerziehend mit 2 Kindern zwischen 14 und 18 Jahren: 2.372 €
Paar ohne Kinder: 1.779 €
Paar mit 1 Kind unter 14 Jahren: 2.135 €
Paar mit 1 Kind zwischen 14 und 18 Jahren: 2.372 €
Paar mit 2 Kindern unter 14 Jahren: 2.490 €
Paar mit 2 Kindern (1 Kind unter 14 Jahren, 1 Kind 14 bis 18 Jahre): 2.727 €
Paar mit 2 Kindern zwischen 14 und 18 Jahren: 2.965 €
Diese Regelung gilt grundsätzlich nicht für Studenten.
2. Ihr Wohnsitz befindet sich im Bereich der Tafel Potsdam
Das sind Potsdam, Teltow, Kleinmachnow, Werder und Stahnsdorf
3. Eine Berechtigungskarte der Tafel Potsdam bekommen
Die Berechtigungskarte bekommen Sie an bestimmten Tagen in den Ausgabestellen in der Drewitzer Straße und in Teltow.
Für die Registrierung ist es wichtig, dass Sie Ihren Pass und einen Nachweis über Ihr geringfügiges Einkommen oder Ihre Rente mitbringen.
Ausgabetage für die Berechtigungskarten
Ausgabestelle Drewitzer Straße 22a
Mittwoch: 9:30 bis 11:30 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 14:00 bis 15:00 Uhr
Der Nachweis der Bedürftigkeit und der Pass sind mitzubringen.
Sie haben Hunger, aber keine Berechtigungskarte?
Wir haben trotzdem etwas zu essen für Sie. Kommen Sie getrost zur nächsten Ausgabestelle. Aber: beim zweiten Mal mit Berechtigungsschein!