Sie möchten Kunde bei uns werden

Sie sind herzlich bei uns  willkommen. Armut kann jeden treffen und wir helfen Ihnen gern.

Die Lebensmittel, die wir verteilen, sind frisch und wertvoll. Jede Woche ist etwas anderes dabei - immer aber Obst, Gemüse und Brot für eine gesunde Ernährung.

Unser Angebot richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen, die Arbeitslosengeld II beziehen, auf Sozialhilfe oder Sozialgeld angewiesen sind oder mit einer kleinen Rente oder geringer Entlohnung zurechtkommen müssen.

Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie eine Berechtigungskarte der Tafel Potsdam bekommen, die Sie berechtigt, in einer unserer Ausgabestellen Lebensmittel abzuholen.

1. Ein geringes Einkommen

Die Einkommensgrenzen richten nach der Größe des Haushalts:

Alleinlebend ohne Kinder: 1.148 €

Alleinerziehend mit 1 Kind unter 14 Jahren: 1.492 €
Alleinerziehend mit 1 Kind zwischen 14 - 18 Jahren: 1.721 €
Alleinerziehend mit 2 Kindern unter 14 Jahren: 1.836 €
Alleinerziehend mit 2 Kindern (1 Kind unter 14 Jahren, 1 Kind 14 - 18 Jahre): 2.066 €
Alleinerziehend mit 2 Kindern zwischen 14 - 18 Jahren: 2.295 €

Paar ohne Kinder: 1.721 €
Paar mit 1 Kind unter 14 Jahren: 2.066 €
Paar mit 1 Kind zwischen 14 - 18 Jahren: 2.295 €
Paar mit 2 Kindern unter 14 Jahren: 2.410 €
Paar mit 2 Kindern (1 Kind unter 14 Jahren, 1 Kind 14 - 18 Jahre): 2.640 €
Paar mit 2 Kindern zwischen 14 - 18 Jahren: 2.869 €

Diese Regelung gilt grundsätzlich nicht für Studenten.

2. Ihr Wohnsitz ist im Bereich der Tafel Potsdam

Das ist Potsdam, Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf

3. Eine Berechtigungskarte der Tafel Potsdam bekommen

Die Berechtigungskarte bekommen Sie an bestimmten Tagen in den Ausgabestellen in der Drewitzer Straße und in Teltow.

Für die Registrierung ist es wichtig, dass Sie Ihren Pass und einen Nachweis für Ihr geringfügiges Einkommen oder Ihre Rente mitbringen.

Ausgabetage für die Berechtigungskarten

Ausgabestelle Drewitzer Straße 22 A
Mittwoch: 9:30 bis 11:30 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 14:00 bis 15:00 Uhr

Der Nachweis der Bedürftigkeit und der Pass sind mitzubringen.

Sie haben Hunger, aber keine Berechtigungskarte?

Wir haben trotzdem etwas zu essen für Sie. Kommen Sie getrost zur nächsten Ausgabestelle. Aber: beim 2. Mal mit Berechtigungsschein!